Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag > Ausschüsse > Recht > Aktuelles > Konferenz zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht am 5. November 2012
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages wird am 5. November 2012 eine rechtspolitische Konferenz zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (GEK) veranstalten. Mitglieder des Rechtsausschusses werden gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus nationalen Parlamenten anderer EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament über den Vorschlag der Kommission diskutieren.
Der Deutsche Bundestag hat auf Empfehlung seines Rechtsausschusses bereits im Jahr 2011 eine sogenannte begründete Stellungnahme zu dem Vorschlag der Kommission abgegeben und damit eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips gerügt, weil Artikel 114 der Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) keine tragfähige Rechtsgrundlage für den Verordnungsvorschlag darstellt und ein einheitliches europäisches Kaufrecht in der vorgeschlagenen Form nicht erforderlich ist. Viele nationale Parlamente anderer EU-Mitgliedstaaten haben sich ebenfalls kritisch zu diesem Vorhaben der Kommission geäußert.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder, MdB, will mit der Konferenz die in Artikel 12 des Vertrages über die Europäische Union verankerte interparlamentarische Zusammenarbeit in EU-Angelegenheiten stärken.
Hinweis: Die Konferenz ist nicht öffentlich. Gesonderte Einladung ist erforderlich!