Ehrenamtliche Arbeit soll mehr gefördert werden

Ehrenamt

Um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement geht es in einer Kernzeitdebatte des Bundestages am Donnerstag, 7. November 2012, ab 9 Uhr. Eine Grundlage der auf eineinhalb Stunden angesetzten Debatte ist der von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Gesetzentwurfs zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (17/11316).

Anhebung von Pauschalen

Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten soll unter anderem durch eine Anhebung der sogenannten Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich gefördert werden. Zugleich sollen damit bürokratische Hemmnisse abgebaut werden, da die Einnahmen weder der Steuer noch der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Auch die Ehrenamtspauschale soll von 500 auf 720 Euro (60 Euro monatlich) angehoben werden. Diese Einnahmen unterliegen ebenfalls weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht.

Vereine sollen leichter Geld ansparen

Der Gesetzentwurf sieht weitere Verbesserungen vor. So sollen die Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen steuerfrei bleiben, solange die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer die Grenze von 45.000 Euro nicht überschreiten. Diese Grenze beträgt bisher 35.000 Euro.

Außerdem sollen Vereine in Zukunft leichter Geld ansparen können. Bisher müssen von einem Verein eingeworbene Gelder bis zum Ende des nächsten Jahres verwendet werden. Diese gesetzliche Frist zur Mittelverwendung wird um ein Jahr verlängert.

Haftungsregeln für Ehrenamtliche

Geändert werden ebenfalls die Haftungsregeln für Ehrenamtliche. Wer für einen Verein oder eine Stiftung ehrenamtlich tätig ist, soll in Zukunft bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Bisher setzte die Haftung bereits bei leichten Nachlässigkeiten ein.

In diese Richtung gehen auch Bestrebungen des Bundesrates, der ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder besser gegen ungerechtfertigte Haftungsrisiken absichern will. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Länderkammer (17/5713) soll ebenfalls an die Ausschüsse überwiesen werden. (hle/07.11.2012)