Experten nehmen zur Kronzeugen-Regelung Stellung

Gerichtshammer und Gesetzbuch

Die Bundesregierung will die Kronzeugen-Regelung im Strafrecht wieder einschränken. Das sieht ihr Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches (17/9695) vor, der am Mittwoch, 12. Dezember 2012, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses ist. Die Sitzung unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) beginnt um 12 Uhr im Sitzungssaal 4.300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert bis etwa 15 Uhr.


"Strafe muss der Schuld entsprechen"

Die Regierung macht in ihrem Entwurf deutlich, dass die Strafe der Schuld des Täters entsprechen müsse und nicht Gegenstand eines unangemessenen Handels sein dürfe. Deshalb soll die Regelung zur Aufklärungs- und Präventionshilfe nur noch dann anwendbar sein, wenn sich die Angaben des Kronzeugen auf eine Tat beziehen, die mit seinem eigenen Vergehen im Zusammenhang steht.

Die Angaben sollen das "Maß des Vorwurfs", der ihm für seine eigene Tat zu machen sei, zumindest mittelbar reduzieren können. Damit werde ein Gleichklang zur "kleinen Kronzeugen-Regelung" im Betäubungsmittelgesetz hergestellt, wo die Rechtsprechung einen solchen Zusammenhang fordere und für ausreichend halte, heißt es im Gesetzentwurf. (vom/15.11.2012)

Zeit: Mittwoch, 12. Dezember 2012, 12 bis 15 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen