Anhörung zur Krebsfrüherkennung und Krebsregistern

Arzt vor Röntgenbild

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 12. Dezember 2012. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) beginnt um 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.

Empfehlungen des Nationalen Krebsplans

Mit dem Gesetzentwurf greift die Bundesregierung Empfehlungen aus dem Nationalen Krebsplan zur Verbesserung der onkologischen Versorgung auf. Vorgesehen ist, dass die maximale Häufigkeit der Inanspruchnahme und die Altersgrenzen der Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung nicht länger gesetzlich vorgegeben werden, sondern vom Gemeinsamen Bundesausschuss "nach dem jeweils gültigen Stand des medizinischen Wissens" festgelegt werden.

Früherkennungsuntersuchungen vor allem für Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs, für die EU-Leilinien zur Qualitätssicherung existieren, sollen künftig als organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme durchgeführt werden.

Flächendeckender Ausbau klinischer Krebsregister

Priorität räumt die Regierung dem flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern unter einheitlichen Rahmenbedingungen bei. Dazu gehörten die vollständige Erfassung der einbezogenen Krebserkrankungen, notwendige Maßnahmen der Qualitätssicherung und die Zusammenarbeit der einzelnen klinischen Krebsregister untereinander sowie mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den epidemiologischen Krebsregistern.

Damit werden nach Ansicht der Regierung die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen, die auf Bundesebene für den flächendeckenden Ausbau und Betrieb klinischer Krebsregister notwendig sind. So soll künftig der Betrieb der klinischen Krebsregister für alle versorgungsbezogenen Aufgaben von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell gefördert werden. (vom/21.11.2012)

Zeit: Mittwoch, 12. Dezember 2012, 14 bis 16 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32407, Fax: 030/227-36724, E-Mail: gesundheitsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss der Personalausweis mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.