29 Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch eingeleitet

Recht/Antwort - 23.11.2012

Berlin: (hib/JBB) Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB), das schwerste Menschenrechtsverletzungen weltweit in Deutschland unter Strafe stellt, sind bislang 29 Ermittlungsverfahren mit 56 Beschuldigten und drei Strukturermittlungsverfahren beim Bundesgerichtshof durch den Generalbundesanwalt eröffnet worden. Davon wurden bislang zwölf Verfahren beendet, wobei die drei Strukturermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/11339) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11123). Strukturermittlungsverfahren seien Verfahren gegen Unbekannt, die eingeleitet würden, wenn der Anfangsverdacht einer Völkerstraftat und ein Bezugspunkt zu Deutschland bestehe, ohne dass bereits eine Person als Beschuldigter zu identifizieren sei. Andernfalls seien es personenbezogene Ermittlungsverfahren. Der Vorteil von Strukturermittlungsverfahren sei zudem, dass hierdurch die „regelmäßig komplexen Gegebenheiten einer VStGB-relevanten Situation unabhängig vom strafprozessualen Schicksal des Einzelverfahrens untersucht“ werden könne. Um die Strafverfolgung der Taten zu gewährleisten, seien bei der Generalbundesanwaltschaft derzeit neun Staatsanwälte im Völkerstrafrechtsreferat tätig, schreibt die Regierung. Das Bundeskriminalamt beschäftige in der dafür zuständigen Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (ZBKV) zehn Mitarbeiter. Ebenfalls teilte die Regierung mit, dass der Generalbundesanwalt bislang 36 Rechtshilfeersuche wegen Vorwürfen nach dem VStGB an ausländische Behörden und internationale Organisationen gerichtet habe, er selbst habe bisher aufgrund von neuen Ersuchen Rechtshilfe geleistet.

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