Zahnprothetische Regelversorgung

Gesundheit/Antwort - 29.11.2012

Berlin: (hib/TVW) Nach Aussagen der Bundesregierung trifft die Behauptung, dass sich die zahnprothetische Regelversorgung, für die die Krankenkassen die Kosten übernehmen, auf dem Stand des Jahres 2004 befinde, nicht zu. In ihrer Antwort (17/11463) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11257) erklärt die Bundesregierung, dass das befundbezogene Festzuschuss-System bei Zahnersatz am 1. Januar 2005 in Kraft getreten sei. Danach hätten der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beziehungsweise sein Vorgängergremium mehrfach Beschlüsse zur Anpassung einzelner Befunde beziehungsweise zu Regelungen in der Festzuschuss- sowie der Zahnersatz-Richtlinie gefasst, um eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz sicherzustellen.

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