Fraktion Die Linke fordert erneut Volksabstimmung bei Änderung von EU-Verträgen

Europa/Gesetzentwurf - 19.11.2012

Berlin: (hib/AS) Die Fraktion Die Linke will, dass bei Neufassungen oder Änderungen der EU-Verträge verbindliche Volksabstimmungen durchgeführt werden müssen. Dafür legte die Fraktion einen Gesetzentwurf (17/11371) vor, mit dem das Grundgesetz entsprechend geändert werden soll. Danach soll die Zustimmung zu entsprechenden Vertragsänderungen der Annahme durch eine Volksabstimmung bedürfen. An der Abstimmung müssen sich ein Viertel der zum Europäischen Parlament wahlberechtigten Bürger beteiligen. Die Fraktion Die Linke hatte bereits in der 16. Wahlperiode zwei entsprechende Gesetzentwürfe (16/7375, 16/13928) eingebracht, die keine Mehrheit gefunden hatten. Zur Begründung des erneuten Gesetzesentwurfes schreibt die Linke: „Angesichts der zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise der EU getroffenen und noch zu treffenden Entscheidungen, die das Leben der Bürgerinnen und Bürger zutiefst berühren, besteht erneut dringender Handlungsbedarf.“

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