Bundesregierung: Importverbot für "Sumangali"-Textilien rechtlich nicht zulässig

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antwort - 16.11.2012

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die indischen Lieferanten deutscher Textilunternehmen und -händler vor. Es bestehe keine rechtliche Verpflichtung für deutsche Unternehmen, diese Bezugsquellen offenzulegen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (17/11222) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10948). Die Abgeordneten hatten sich darin unter anderem nach Erkenntnissen der Bundesregierung über die sogenannten „Sumangali“ erkundigt - nach Darstellung der Fraktion Mädchen und Frauen, die sich in Textilfabriken und Baumwollspinnereien verdingen und deren Arbeitsverhältnisse den „Tatbestand der Sklaverei“ erfüllen würden. Die Bundesregierung sollte darlegen, inwiefern deutsche und europäische Unternehmen im Rahmen ihrer Zulieferketten auf solcherart produzierte Textilien zurückgreifen, sie importieren, sie weiterverarbeiten oder verkaufen.

Ein Importverbot für „Sumangali“-Waren könne „zuständigkeitshalber nur von der EU verhängt werden“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Allerdings seien Importverbote aufgrund der Verletzungen von Sozialstandards nicht „Regelungsgegenstand“ des Rechts der Welthandelsorganisation WTO und damit „WTO-rechtlich nicht zulässig“.

Das Phänomen solcher „Sumangali“ ist der Bundesregierung derzeit aus dem indischen Bundesstaat Tamil Nadu bekannt, heißt es in der Antwort weiter. In den im Oktober 2012 abgeschlossenen entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen mit Indien seien Menschenrechtsfragen und Sozialstandards angesprochen worden, Deutschland habe zudem einen Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich der Sozialstandards zugesagt.

Zudem verweist die Bundesregierung auf die Verhandlungen zu einem bilateralen Freihandelsabkommen zwischen Indien und der EU, bei denen die europäische Seite auf ein eigenständiges Kapitel „Nachhaltige Entwicklung“ dränge, das unter anderem auch die Einhaltung von Sozialstandards aufgreifen soll. Allerdings stoße dies bei der indischen Regierung auf „großen Widerstand“, sie sehe darin zum einen versteckten Protektionismus und zum anderen die Souveränität in innerstaatlichen Angelegenheiten verletzt, schreibt die Bundesregierung.

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