Bundesregierung: Nur wenige Hinweise auf Zwangsheiraten im Zusammenhang mit Visumverfahren

Menschenrechte/Antwort - 15.11.2012

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben zu möglichen Zwangsverheiratungen im Zusammenhang mit Visumverfahren vor. Nur sehr vereinzelt hätten seit Juli 2011 Auslandsvertretungen über Hinweise in diesem Zusammenhang berichtet, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (17/11018) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10906). Nach einer Neuregelung des Paragrafen 37 des Aufenthaltgesetzes im Juli 2011 werde laut Grünen zwangsverheirateten Personen die Wiedereinreise nach Deutschland ermöglicht, „sofern gewährleistet erscheint, dass die Person sich aufgrund ihrer bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse wieder in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann“.

Dieses Angebot sei bislang nicht „in nennenswertem Umfang“ angenommen worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Denkbar sei, „dass die persönliche Situation der betroffenen Antragsstellerinnen und Antragssteller und der womöglich auf ihnen lastende Druck aus dem direkten Umfeld“ sie davon abhielten, Unterstützung anzunehmen. „Wo immer möglich, gehen die Auslandsvertretungen entsprechenden Verdachtsmomenten jedoch nach“, heißt es in der Antwort weiter.

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