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Wirtschaft und Technologie/Unterrichtung - 29.11.2012
Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. November zu dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-Änderungsgesetz, 17/9852, 17/11053) die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen. Dies teilt die Länderkammer in einer Unterrichtung (17/11636) mit. Der Bundesrat verlangt unter anderem eine Klarstellung, dass es im Bereich der Wasserversorgung keine Durchleitungsansprüche anderer Unternehmen geben soll. Begründet wird dies mit hygienischen und technischen Gründen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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