SPD-Fraktion will "Asylbewerberleistungsgesetz reformieren"

Inneres/Antrag - 28.11.2012

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes vorlegen. In einem Antrag (17/11674), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht, verweisen die Abgeordneten darauf, dass die Leistungshöhen des Gesetzes zur Existenzsicherung bereits seit Jahren in der Kritik stünden. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli dieses Jahres (Az. 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11) sei „nunmehr die Verfassungswidrigkeit der Höhe der Leistungen unzweifelhaft belegt“, da sie gegen das Prinzip der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip verstießen. Das Gericht habe klargestellt, „dass das Existenzminimum für alle Menschen in Deutschland sichergestellt sein muss“.

In dem Antrag fordert die Fraktion, dass unter anderem die Höhe der im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen Grundleistungen anhand der vom Verfassungsgericht in seinen Urteilen vom 9. Februar 2010 (Az. 1 BvL 1/09) und vom 18. Juli 2012 aufgestellten Kriterien „neu festzusetzen sowie fortlaufend zu aktualisieren“ seien. Unabhängig von der Höhe der Regelbedarfe soll laut Vorlage zudem für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene „im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes ein Rechtsanspruch auf die Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ eröffnet werden. Ferner wollen die Abgeordneten unter anderem für die Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine „angemessene Gesundheitsversorgung gewährleistet“ wissen.

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