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Recht/Gesetzentwurf - 28.11.2012
Berlin: (hib/VER) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ (17/11268) vorgelegt. Dieser ermögliche es Schuldnern erstmals, ein solches Verfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu beenden, „wenn sie innerhalb der genannten Zeiträume eine Mindestbefriedungsquote erfüllen oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen“, heißt es in der Vorlage. Der Gesetzentwurf führe damit ein Anreizsystem ein, „von dem sowohl Schuldner als auch Gläubiger profitieren können“. Darüber hinaus enthalte er Vorschläge für verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Gläubigerrechte, schreibt die Regierung weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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