Förderung gleichberechtigter Teilhabe

Recht/Gesetzentwurf - 28.11.2012

Berlin: (hib/VER) Der Bundesrat hat eine Gesetzesinitiative „zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien“ (17/11270) in den Bundestag eingebracht. Da der Anteil weiblicher Führungskräfte in Spitzenpositionen der deutschen Wirtschaft zu gering sei, sehe der Entwurf „die Einführung gesetzlicher Mindestquoten für die Besetzung von Aufsichtsräten mit Männern und Frauen vor“, schreibt die Länderkammer zur Begründung. Lange Übergangsfristen und eine zweistufige Einführung von „zunächst 20 Prozent und 40 Prozent in der Endstufe“ würden eine breite Akzeptanz auf Seiten der betroffenen Unternehmen ermöglichen. Die Mindestquote sei allerdings als „übergangsweise erforderliches Instrument“ zu verstehen, welche die „Herstellung gleichberechtigter Teilhabe in den betroffenen Gremien“ garantierten.

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