Grüne für Aufhebung von Asylbewerberleistungsgesetz und Residenzpflicht

Inneres/Antrag - 28.11.2012

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Asylbewerberleistungsgesetz aufgehoben und der „Kreis der Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe) um die bisher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigten Personen ergänzt wird“. In einem Antrag (17/11663), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion zudem von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Aufhebung der sogenannten Residenzpflicht für Asylbewerber und der Beschränkungen des Aufenthalts von Geduldeten auf das ihnen zugewiesene Bundesland sowie der damit zusammenhängenden Straf- und Bußgeldvorschriften.

Ferner soll die Regierung der Vorlage zufolge einen Gesetzentwurf zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber vorlegen und unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Asylsuchenden im laufenden Asylverfahren und Geduldeten „nach einer Mindestaufenthaltszeit der Zugang zu Integrationskursen eröffnet wird“.

In dem Antrag verweisen die Abgeordneten darauf, dass das Bundesverfassungsgericht „mit Urteil vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) die gekürzten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für grundgesetzwidrig erklärt“ habe. Es habe „unmissverständlich klargestellt, dass das Existenzminimum für alle Menschen gleich ist, egal ob Deutscher oder Flüchtling“. Das Verfassungsgericht habe zudem in aller Deutlichkeit erklärt: ,,Die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“

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