Grundgesetzänderung zu mehr Kooperation von Bund und Ländern gefordert

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (Anhörung) - 28.11.2012

Berlin: (hib/ROL) Die Änderung des Grundgesetzes nach Artikel 91b im Wissenschaftsbereich ist unter Experten weitgehend unumstritten. Das zeigte eine Öffentliche Anhörung, zu der der Ausschuss für Bildung und Forschung am Mittwochvormittag in das Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Haus eingeladen hatte. Mit der Novellierung soll die Kooperationsmöglichkeit von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich erweitert werden. Gleichzeitig sollen die föderalen Kompetenzen der Länder laut Gesetzentwurf der Bundesregierung erhalten bleiben (17/10956).

Umstritten ist unter den Experten, wie weit diese Grundgesetzänderung gehen soll. Die rheinland-pfälzische Kultusministerin Doris Ahnen (SPD) sagte, es sei das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern, Wissenschaft, aber auch Bildung voran zubringen. Es sei unverantwortlich, die Grundgesetzänderung auf ein Segment zu begrenzen.

Ähnlich argumentierte Marianne Demmer, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Sie begrüßte den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf, hält ihn aber für unzureichend: „Die gemeinsame Bildungsplanung muss als verpflichtender Auftrag ins Grundgesetz aufgenommen werden“, sagte Demmer. Diese Forderung habe nichts mit Zentralismus zu tun.

Auch Uwe Lübking, Beigeordneter des Deutschen Städte – und Gemeindebundes unterstützte die Richtung: „Das Kooperationsverbot und die Abschaffung der gemeinsamen Bildungsplanung stehen der Weiterentwicklung eines zukunftsfähigen Bildungssystem entgegen.“

Max-Emanuel Geis, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, trat hingegen dafür ein, den Bereich der Bildung von dem der Wissenschaft aus strukturellen Gründen auch weiterhin zu trennen: „Ich plädiere für eine differenzierende Neufassung des Artikel 91 b, die Wissenschaft und schulische Bildung nicht in einen Topf wirft.“ Inhaltlich sinnvoll sei aber die Ausweitung der Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich, für die auch Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag eintrat. Die Ausweitung auf den Bildungsbereich lehnte er ab: „Die Länder würden dann in einem der letzten Bereiche, wo sie das Sagen haben, die Zügel aus der Hand geben.“

Zwar plädierte Wolfgang Marquardt, Vorsitzender des Wissenschaftsrates, dafür die Änderung grundsätzlich auf den Bildungsbereich auszudehnen. Doch sei es wichtig, „jetzt einen mutigen Schritt nach vorn zu gehen und wenigstens für die Kooperation in der Wissenschaft zu stimmen“.

Jan-Hendrik Olbertz beschrieb plastisch die prekäre Lage, in der sich mittlerweile die meisten Universitäten befinden. Durch die lediglich punktuelle Förderung entstehe ein „Stop-and-Go-Modus“. So könne auf Dauer keine exzellente Forschung geleistet werden. „Wir müssen dem Entwurf jetzt zustimmen. sonst verlieren wir erheblich Zeit.“ Eine spätere Ausweitung auf den Bildungsbereich schloss er gleichwohl genauso wenig aus wie Margit Seckelmann, Geschäftsführerin des Deutschen Forschungsinstitutes für öffentliche Verwaltung Speyer. Aber auch sie plädierte aus pragmatischen Gründen dafür, das „window of opportunity“ zu mehr Kooperation im Wissenschaftsbereich jetzt zu nutzen.

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