Expertenrunde zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Suizidhilfe vereinbart

Rechtsausschuss - 28.11.2012

Berlin: (hib/VER) Der Rechtsausschuss wird am Mittwoch, 12. Dezember 2012, ein öffentliches Fachgespräch zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Suizidhilfe durchführen. Das Gespräch soll um 15 Uhr beginnen. Das hat der Ausschuss in seiner Sitzung am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Während sich SPD- und Linksfraktion bei der Abstimmung enthielten, hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Festlegung des Termins gestimmt. Grund dafür war ihr Bedenken, dass an dem geplanten Datum möglicherweise eine Plenarsitzung angesetzt werde. Es sei nicht auszuschließen, dass den geladenen Experten kurzfristig Umstände durch Terminverschiebungen entstehen könnten, sagte ein Grünen-Abgeordneter.

Anlass der Expertenrunde ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (17/11126). Bisher sei die eigenverantwortliche Selbsttötung und deren Versuch oder Teilnahme nach deutschem Recht straffrei. Allerdings würden die Fälle zunehmen, in denen Personen gegen Entgelt eine schnelle und effiziente Möglichkeit für einen Suizid anbieten, schreibt die Regierung in der Vorlage. Diese „Kommerzialisierung“ lasse befürchten, dass die Hilfe zum Suizid als normale Dienstleistung angesehen werde und sich Menschen zur Selbsttötung anleiten ließen, die das ohne ein solches Angebot nicht tun würden.

Details zu der Anhörung sowie den geladenen Experten werden in Kürze im Internet unter www.bundestag.de veröffentlicht. Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums per E-Mail beim Rechtsausschuss (rechtsausschuss@bundestag.de) anmelden.

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