Grüne wollen Rechte der Kinder von Inhaftierten schützen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag - 29.11.2012

Berlin: (hib/AW) Die Rechte der Kinder von Strafgefangenen und Inhaftierten müssen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen besser geschützt werden. In einem Antrag (17/11578) fordert sie die Bundesregierung auf, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die bundesweite Kriterien aufstellen soll, nach denen den Rechten der betroffenen Kinder entsprochen werden kann. Nach Schätzungen könnten in Deutschland etwa 50.000 Kinder von einer Inhaftierung eines oder beider Elternteile betroffen sein. Allerdings verfüge die Bundesregierung laut eigener Auskunft über keine verlässlichen Daten. Die Grünen fordern von der Regierung deshalb ein entsprechendes Forschungsvorhaben, um diese Daten zu erheben. Dabei müsse unter anderem geklärt werden, wie viele Inhaftierte mit ihren Kleinkindern gemeinsam in Haft und wie betroffene Kinder außerhalb der Haftanstalten untergebracht sind und welcher Hilfs- und Unterstützungsbedarf sich daraus ergibt.

Die Grünen begründen ihren Antrag mit der traumatischen Situation für Kinder, die von ihren Eltern getrennt werden. Dies könne zu depressiven Stimmungslagen, aggressivem Verhalten, sozialem Rückzug und Leistungsabfall in der Schule führen. Dies gesamte weitere Entwicklung des Kindes werde durch diese Traumatisierung erheblich belastet.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter