Abgeordnete setzen sich für mehr Förderung der Minderheiten- und Regionalsprachen ein

Kultur und Medien/Antrag - 29.11.2012

Berlin: (hib/AW) Eine Gruppe von 80 Abgeordneten fordert in einem fraktionsübergreifenden Antrag (17/11638) eine bessere Förderung der Regional- und Minderheitensprachen. In Deutschland werden vier Sprachen der autochtonen Minderheiten – das Dänische, das Nord- und Saterfriesische, das Romanes, das Ober- und Niedersorbische – sowie die Regionalsprache Niederdeutsch geschützt und gefördert. Der Antrag würdigt die Bedeutung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, die vor 20 Jahren durch den Europarat aufgelegt wurde, zum Erhalt des europäischen Kulturerbes. Die Abgeordneten verweisen allerdings darauf, dass Saterfriesisch mit 2.000, Nordfriesisch mit 8.000 und Sorbisch mit 45.000 Sprechern von der Unesco zu den „besonders gefährdeten“ Sprachen gezählt werden.

Konkret sprechen sich die Abgeordneten für ein zwischen Bund, Ländern und Vertretern der Regional- und Minderheitensprachen abgestimmtes Gesamtkonzept zur Förderung der betroffenen Sprachen aus. Gemäß der Charta müssten den Regional- und Minderheitensprachen an Schulen, Hochschulen, in der Verwaltung und den Medien mehr Geltung verschafft werden. Zudem müsse in jeder Legislaturperiode ein Bericht zur Lage der Sprachen vorgelegt werden.

Deutschland hatte als einer der ersten Staaten die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen am 5. November 1992 unterzeichnet und sie am 9. Juli 1998 ratifiziert. Bis heute wurde die Charta von 33 Staaten unterzeichnet, ratifiziert haben sie jedoch erst 25 Staaten.

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