Bundesregierung: Keine Finanzierung von "Negativ-Kampagnen" in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort - 26.11.2012

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) lässt sich einen Teil der von ihm geförderten Publikationen vor Veröffentlichung vorlegen. Eine „Übersicht über die Inhalte“ sei sechs Wochen vor Drucklegung vom Zuschussempfänger vorzulegen, „wenn Printmedien einen wesentlichen Teil der geförderten Maßnahme ausmachen oder wenn Zweifel bestehen, ob sie im Einklang mit dem Förderkonzept des BMZ stehen“, heißt es in einer Antwort (17/11349) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11129).

Die Abgeordneten hatten darin von einem „unternehmenskritischen Artikel“ in der Zeitschrift „Südlink“ berichtet, der ohne Überarbeitungswünsche des BMZ nicht habe erscheinen dürfen; das Ministerium hätte in diesem Zusammenhang mit dem Entzug von Fördergeldern gedroht.

Der Haushaltsgesetzgeber habe dem BMZ im Titel zur „Förderung der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit“ Mittel mit dem Ziel zur Verfügung gestellt, Bildungsmaßnahmen zu fördern, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Diese Aufgabe sei nach ihrer Auffassung eine andere als die Finanzierung von „Negativ-Kampagnen“. „Die Förderung von Publikationen, die sich durch Polemik, Beleidigungen oder Falschaussagen auszeichnen, genügt nach Auffassung des BMZ diesem Bildungsanspruch nicht“, heißt es in der Antwort weiter.

Der von den Grünen inkriminierte Artikel in der Zeitschrift „Südlink“ sei aus Sicht des Ministeriums keine „ausgewogene, sachliche, verschiedene Aspekte beleuchtende Darstellung“ und genüge somit den Bildungsansprüchen nicht. So würden darin beispielsweise „schwerwiegende Anschuldigungen“ gegen Unternehmen erhoben, deren Wahrheitsgehalt nicht belegt werde.

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