Grünen-Fraktion fordert Klarstellung der Kinderrechte im Grundgesetz

Recht/Gesetzentwurf - 29.11.2012

Berlin: (hib/VER) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Kinderrechte im Grundgesetz (GG) klarstellen. Dazu bedürfe es der Änderung des Artikels 6 GG. Deshalb hat die Fraktion einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Grundgesetzes“ (17/11650) in den Bundestag eingebracht. Nach dem Willen der Fraktion soll unter anderem folgender Absatz ergänzt werden: „Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sowie auf den Schutz vor Gefährdungen für sein Wohl. Bei allem staatlichen Handeln ist das Wohl des Kindes besonders zu berücksichtigen. Sein Wille ist entsprechend seinem Alter und seinem Reifegrad in allen es betreffenden Angelegenheiten zu beachten.“

Dieser Absatz soll als neuer Absatz 5 nach Absatz 4 und den Absätzen 2 und 3 eingefügt werden. Letztere regeln das Verhältnis von Elternverantwortung und staatlichem Wächteramt. Durch diese Ergänzung werde „die Subjektstellung des Kindes als Träger eigener Rechte im Verhältnis zu den Eltern und zum Staat auch in systematischer Hinsicht verdeutlicht“, schreiben die Gesetzesinitiatoren zur Begründung. Der neue Absatz stelle klar, dass sowohl das Elternrecht als auch das staatliche Wächteramt „um der Kinder willen gewährt werden und keinen Selbstzweck darstellen“.

Das „besondere Verhältnis zwischen dem Vorrang der Elternverantwortung und dem staatlichen Wächteramt“ bleibe im Übrigen unberührt. Nach wie vor seien zunächst die Eltern „und dann – im Falle der Kindeswohlgefährdung – der Staat verantwortlich dafür, dass die Rechte der Kinder beachtet werden“, heißt es in der Vorlage weiter.

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