Günter Baumann, CDU/CSU

Diplomingenieur, Bürgermeister a. D.

Wahlkreis 165 Erzgebirgskreis I
Direkt gewählt in Sachsen

Geboren am 1. August 1947 in Annaberg-Buchholz; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.

10-Klassenschule. Berufsausbildung mit Abitur. Studium an der Technischen Universität Dresden, Abschluss als Diplomingenieur für Textiltechnologie.

1971 bis 1990 verschiedene Funktionen in der Textilindustrie. 1990 bis 1998 Bürgermeister der Stadt Jöhstadt.

Landesvorsitzender Sachsen und Thüringen des Technischen Hilfswerkes. Vorsitzender des sächsischen Landesverbandes Deutscher Schullandheime.

Mitglied der CDU seit 1972. Seit 1990 Mitglied des Kreistages Erzgebirgskreis.

Mitglied des Bundestages seit 1998.


Kontakt

Günter Baumann, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Innenausschuss
  • Petitionsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

3. Funktionen in Unternehmen

Gesellschaft zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und

Strukturentwicklung GmbH, Annaberg-Buchholz,

Vorsitzender des Beirates

Thermalbad Wiesenbad Gesellschaft für

Kur- und Rehabilitation mbH, Thermalbad Wiesenbad,

Mitglied des Aufsichtsrates

Volksbank Erzgebirge, Annaberg-Buchholz,

Vorsitzender des Aufsichtsrates

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Erzgebirgskreis, Annaberg-Buchholz,

Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Technisches Hilfswerk, Landesverband Sachsen und Thüringen, Altenburg,

Vorsitzender, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".