Martin Gerster, SPD

Redakteur, Politikwissenschaftler, Parlamentarischer Berater im Landtag

Wahlkreis 292 Biberach
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 30. August 1971 in Biberach an der Riß; römisch-katholisch; verheiratet.

1978 bis 1982 Braith-Grundschule Biberach, 1983 bis 1991 Pestalozzi-Gymnasium Biberach. 1991 bis 1993 Ausbildung zum Redakteur bei Radio 7. 1994 bis 2002 Studium der Politikwissenschaft, Geschichte und Volkswirtschaftslehre an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Magister Artium.

1993 bis 2002 Freier Journalist u. a. für die Schwäbische Zeitung, Radio 7 und ZDF. 1999 bis 2001 Mitarbeit beim Democratic National Commitee in Washington und "Hillary Clinton for Senate" in New York. Landtagswahlkampf für Ute Vogt, SPD in Baden-Württemberg, 2002 bis 2005 parlamentarischer Berater im Landtag.

Ehrenamtliches Mitglied der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Vereins "Schulen für Piela" e.V.

1990 Eintritt in die SPD, seit 2001 Vorsitzender des Kreisverbandes Biberach.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Martin Gerster, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Finanzausschuss
  • Sportausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,

Mitglied des Kuratoriums (bis Ende 2009)

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutscher Sportakrobatik Bund e.V., Pfungstadt,

Präsident, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".