Olav Gutting, CDU/CSU

Rechtsanwalt

Wahlkreis 278 Bruchsal - Schwetzingen
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 14. Oktober 1970 in Karlsruhe; römisch-katholisch; verheiratet.

Abitur am Copernicus-Gymnasium Philippsburg. Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Mannheim, Stetson University, USA und Heidelberg, Referendariat am Landgericht Leipzig.

Rechtsanwalt und Sozius in der Kanzlei "Gutting Steuerberater und Rechtsanwälte".

Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Seit 1986 Mitglied der Jungen Union, seit 2001 Mitglied der CDU.

Mitglied des Bundestages seit 2002.


Kontakt

Olav Gutting, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Finanzausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Rechtsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Kanzlei Gutting Steuerberater und Rechtsanwälte, Oberhausen-Rheinhausen,

Rechtsanwalt, 2011, Stufe 3, Gewinn

3. Funktionen in Unternehmen

Volksbank-Bruhrain-Kraich-Hardt eG, Oberhausen-Rheinhausen,

Mitglied des Aufsichtsrates

Wirsol Solar AG, Waghäusel,

Vorsitzender des Aufsichtsrates, 2011, Stufe 3; 2012, Stufe 3

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Institut Mittelstand & Compliance e.V., Pforzheim,

Stellv. Vorsitzender

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Gutting Steuerberater und Rechtsanwälte GbR, Oberhausen-Rheinhausen

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".