Dr. Mathias Middelberg, CDU/CSU

Rechtsanwalt

Wahlkreis 040 Stadt Osnabrück
Direkt gewählt in Niedersachsen

Geboren am 14. Dezember 1964.

1983 Abitur am Carolinum, Osnabrück; 1983 bis 1993 Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt und Referendariat in Osnabrück, Bonn und Speyer.

1993 Rechtsanwalt; 1994 bis 1996 Syndikus PreussenElektra (heute: E.ON Energie) AG, Hannover; 1997 bis 2000 Büroleiter des Bremer Wirtschaftssenators und Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutsche Post AG, Josef Hattig, Bremen; 2001/2002 Promotion zum Dr. iur.; 2002 bis 2004 Leiter Unternehmensentwicklung Mitteldeutsche Flughafen AG (Holding der Flughafengesellschaften Leipzig/Halle und Dresden), Leipzig; 2004/2005 Beteiligungsmanager EWE AG, Oldenburg; 2005 bis 2009 Leiter Ressortkoordinierung Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Niedersächsische Staatskanzlei, Hannover (u.a. Betreuung des Aufsichtsratsmandats des Niedersächsischen Ministerpräsidenten bei der Volkswagen AG).

1988 bis 1994 Mitglied Landesvorstand JU Niedersachsen, Stellv. Landesvorsitzender; Stellv. Kreisvorsitzender CDU Osnabrück-Stadt; Mitglied Bezirksvorstand CDU Osnabrück-Emsland.


Kontakt

Dr. Mathias Middelberg, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Finanzausschuss
  • Enquete-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität - Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft"

Stellvertretendes Mitglied

  • 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)
  • Unterausschuss "Regionale Wirtschaftspolitik"
  • Ausschuss für Gesundheit
  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Ministerialrat und Referatsleiter,

Niedersächsische Staatskanzlei, Hannover

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Middelberg Ingenieurgesellschaft mbH, Osnabrück

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".