Holger Ortel, SPD

Angestellter

Wahlkreis 029 Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 10. Januar 1951 in Nordenham.

Hauptschule. 1966 bis 1969 Tischlerlehre. 1970 bis 1974 Ausbildung zum Refa-Techniker.

1970 bis 1973 Sachbearbeiter in der Arbeitsvorbereitung, 1973 bis 1984 Fertigungsleiter. 1984 bis 1986 Mitarbeiter beim Deutschen Bundestag, 1986 bis 1998 Geschäftsführer beim SPD-Bezirk Weser-Ems.

Mitglied: ver.di, AWO, Sozialverband Deutschlands, Landvolk Niedersachsen, Bundesverband Windenergie, Mitglied im Parlamentarischen Beirat des Bundesverbandes Erneuerbare Energien und seit 2004 Mitglied im Präsidium Deutscher Fischereiverband.

1971 Eintritt in die SPD; 1976 bis 1984 Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Burhave und 1977 bis 1984 des SPD-Gemeindeverbandes Butjadingen. 1972 bis 1974 Mitglied im Rat der Gemeinde Burhave, 1981 bis 1984 Vorsitzender der SPD-Gemeinderatsfraktion Butjadingen. Seit 2004 Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Delmenhorst.

Mitglied des Bundestages seit 1998; 2002 bis 2011 Vorsitzender der SPD-Landesgruppe Niedersachsen.


Kontakt

Holger Ortel, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V., Paderborn,

Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich

Deutscher Fischereiverband e.V., Hamburg,

Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".