Dr. Martin Schwanholz, SPD

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler

Wahlkreis 040 Stadt Osnabrück
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 19. Juni 1960 in Stirpe.

Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann. Angestellter in einem mittelständischen Industrieunternehmen, zuletzt in der Funktion des stellvertretenden Verkaufsleiters. Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an den Universitäten Osnabrück und Amsterdam, Promotion zum Doktor der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Dozent und wissenschaftlicher Mitarbeiter für Politische Wissenschaft und Europäische Studien an der Universität Osnabrück, Lehrbeauftragter für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Fachhochschule Osnabrück.

Mitglied der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft; Mitglied der IG BCE, der Felix-Nussbaum-Gesellschaft und der Arbeiterwohlfahrt.

Vorsitzender des Arbeitskreises Europa des SPD-Bezirks Weser-Ems.

Mitglied des Bundestages seit 2002.


Kontakt

Dr. Martin Schwanholz, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss "Regionale Wirtschaftspolitik"
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung des Europarates

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Unternehmensberater (bis 28.02.2011), Osnabrück,

Mandant 01, monatlich, Stufe 1

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".