Erika Steinbach, CDU/CSU

Informatikerin, Geigerin, Diplomverwaltungswirtin

Wahlkreis 183 Frankfurt am Main II
Direkt gewählt in Hessen

Geboren am 25. Juli 1943 in Rahmel/Westpreußen; evangelisch; verheiratet.

Besuch von Volksschule und Gymnasium in Hanau.

Danach Angestellte mit gleichzeitigem Privatmusikstudium und Konzerttätigkeit in Berufsorchestern; 1970 bis 1977 Diplomverwaltungswirtin und Informatikerin beim Kommunalen Gebietsrechenzentrum Frankfurt, seit 1974 Projektleiterin für die Automatisierung der Bibliotheken in Hessen; 1977 bis 1990 Mitarbeiterin der CDU-Stadtverordnetenfraktion als Fraktionsassistentin für die Fachbereiche Jugend, Soziales, Gesundheit, Personal, Organisation, Wohnungswesen.

Ehrenamtliche Tätigkeiten: seit 1998 Präsidentin des Bundes der Vertriebenen e. V., seit 2000 Vorsitzende der Stiftung Zentrum gegen Vertreibungen.

Mitglied der CDU seit 1974, seit 2000 Mitglied des CDU-Bundesvorstandes. 1977 bis 1990 Stadtverordnete in Frankfurt am Main.

Mitglied des Bundestages seit 1990; seit November 2005 Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Fraktion.


Kontakt

Erika Steinbach, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Stellvertretendes Mitglied

  • Innenausschuss
  • Ausschuss für Kultur und Medien

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

ZDF, Mainz,

Mitglied des Fernsehrates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bund der Vertriebenen (BdV), Bonn,

Präsidentin, ehrenamtlich

Stiftung "Zentrum gegen Vertreibungen", Wiesbaden,

Vorsitzende, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".