Dorothea Steiner, Bündnis 90/Die Grünen

Lehrerin

Wahlkreis 040 Stadt Osnabrück
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 21.08.1948 in Schwandorf / Bayern.

Schulbesuch und Abitur in Nürnberg; Studium der Romanistik, Politik und Geschichte in Berlin (FU); Forschungsstipendium 1974 in Paris; erstes Staatsexamen 1976; Lehrerausbildung und zweites Staatsexamen 1978 in Osnabrück.

1979/80 Tätigkeit als Buchhändlerin; von 1980 - 1998 Gymnasiallehrerin in Osnabrück; 1998-2008 Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages; 2009 Gymnasiallehrerin in Osnabrück.

Mitglied bei ver.di; 2004 -  2008: Mitglied des Umweltrates der Bingo-Stiftung Niedersachsen; seit 2007: Stiftungsrätin bei der Stiftung Leben und Umwelt Niedersachsen.

Mitarbeit / Zugehörigkeit zu Parlamenten: Kommunale Ebene: 1992-1999 Mitglied des Stadtrates der Stadt Osnabrück; Landesebene: 1998-2008 Mitglied des Niedersächsischen Landtages; Bundesebene: Mitglied des Bundesfrauenrates von Bündnis 90 / Die Grünen; politische Ämter: seit 2007 Landesvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen in Niedersachsen; Direktkandidatin im Wahlkreis Osnabrück-Stadt Platz 3 der niedersächsischen Landesliste.


Kontakt

Dorothea Steiner, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Lehrerin, Osnabrück

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".