Kersten Steinke, Die Linke

Kersten Steinke

Agraringenieurin

Wahlkreis 191 Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I
Gewählt über Landesliste Thüringen

Geboren am 7. Dezember 1958 in Bad Frankenhausen/Thüringen; verheiratet, zwei Kinder.

1965 bis 1975 Besuch der Polytechnischen Oberschule. 1975 bis 1978 Berufsausbildung zum Agrotechniker/Mechanisator mit Abitur. Fernstudium mit Abschluss Agraringenieurin der Tierproduktion.

1981 bis 1983 Futterökonom in der LPG (T) Bad Frankenhausen, 1983 bis 1989 Sekretär des Kreisvorstandes des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) Artern, 1991 bis 1993 arbeitslos, 1993/1994 Anzeigenberaterin beim "Echo-Verlag" Wiehe, 1994/1995 und 2002/2003 arbeitslos, 2003/2004 politische Mitarbeiterin im Landesverband der PDS.

Mitglied in der Ortsvereinigung Jugendweihe e. V. Bad Frankenhausen und bei der Jugendweihe Sömmerda und Umland e. V.; Mitglied VVN/BdA Thüringen.

1981 bis 1989 Mitglied der SED, danach der PDS/Die Linkspartei.PDS (ab 16. Juni 2007 Die Linke), 1989 bis 1991 Kreisvorsitzende der PDS Artern, 1995 bis 1998 stellvertretende Landesvorsitzende der PDS Thüringen, 1990 bis Juni 2010 Mitglied des Kreistages Kyffhäuserkreis, 1998 bis 2006 Mitglied und Sprecherin des Bundesparteirates, 2004 bis 2005 Mitglied des Thüringer Landtages, Juni 2006 bis Mai 2010 Mitglied des Parteivorstandes der PDS bzw. Die Linke, Juni 2008 bis Mai 2010 Mitglied des Geschäftsführenden Parteivorstandes Die Linke.

Mitglied des Bundestages 1998 bis 2002 und seit 2005; seit November 2005 Vorsitzende des Petitionsausschusses.

 


Kontakt

Kersten Steinke, MdB
DIE LINKE.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Vorsitz

  • Petitionsausschuss

Ordentliches Mitglied

  • Petitionsausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss

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Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".