Lena Strothmann, CDU/CSU

Damenschneidermeisterin, Handwerksunternehmerin

Wahlkreis 133 Bielefeld
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 20. Dezember 1952 in Münster (Westfalen); katholisch; verheiratet, eine Tochter.

Gymnasium. Lehre Damenschneiderin. Studium Modedesign und Meisterprüfung an der Deutschen Meisterschule für Mode in München.

Seit 1983 selbständig, Geschäftsführerin "Die Couturiers Kleegräfe & Strothmann".

Präsidentin der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, Mitglied des Präsidiums des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), dort Vorsitzende des Europaausschusses.

Seit 1997 Mitglied der CDU, seit 2005 stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Bielefeld, 1999 bis 2003 Mitglied im Rat der Stadt Gütersloh.

Mitglied des Bundestages seit 2003.


Kontakt

Lena Strothmann, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Fa. Kleegräfe u. Strothmann GmbH & Co KG,

Einzelhandel und Handwerk, Gütersloh,

Geschäftsführerin

3. Funktionen in Unternehmen

Handwerksbau AG, Dortmund,

Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3

Verlagsanstalt Handwerk GmbH, Düsseldorf,

Mitglied des Aufsichtsrates

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, Bielefeld,

Präsidentin, ehrenamtlich, monatlich, Stufe 1

Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag (NWHT), Düsseldorf,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Signal Unfallversicherung a.G., Dortmund,

Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3

Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Berlin,

Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Kleegräfe und Strothmann GmbH & Co KG, Gütersloh

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".