Dr. Dieter Wiefelspütz, SPD

Richter a. D.

Wahlkreis 146 Hamm - Unna II
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 22. September 1946 in Lünen; evangelisch; verheiratet.

Realschule, Buchhändlerlehre, Abitur. Studium der Rechtswissenschaften in Bochum, 1975 erstes, 1978 zweites juristisches Staatsexamen, 2002 Promotion zum Dr. jur.

Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen; seit 1989 Zulassung als Rechtsanwalt.

Seit 1972 Mitglied der SPD; Vorsitzender des SPD-Stadtverbandes Lünen, Mitglied im Vorstand des SPD-Unterbezirks Hamm und Unna.

Mitglied des Bundestages seit 1987; in der 12. und 13. Wahlperiode Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung; seit 1998 innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Seit der 16. Wahlperiode Mitglied im Innenausschuss und im  Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss und im Vermittlungsausschuss.


Kontakt

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Innenausschuss
  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Stellvertretendes Mitglied

  • Rechtsausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter, Lünen

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Leo Baeck Foundation, Potsdam,

Mitglied des Stiftungsrates

Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Berlin,

Kurator

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".