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Bundestagspräsident Norbert Lammert hat zu Beginn der heutigen Plenarsitzung des Bundestages an den vor 200 Jahren geborenen Parlamentarier und Parlamentspräsidenten Eduard von Simson erinnert. „Von Simson hat sich Zeit seines Lebens für die deutsche Einheit eingesetzt – und für die Rechte des Parlaments“, so Lammert. „Unsere Verfassung, aber auch die Geschäftsordnung deutscher Parlamente bis heute, ist nicht zuletzt von den Beiträgen geprägt, die er dafür geleistet hat.“
Der am 10. November 1810 geborene von Simson war zunächst Professor des Römischen Rechts in Königsberg. Von seiner Mitgliedschaft in der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49, deren letzter Präsident er war, bis zum Ende seiner Amtszeit als Präsident des Deutschen Reichstages im Jahre 1873 war er nahezu ununterbrochen Mitglied parlamentarischer Versammlungen. Er war Präsident von insgesamt sieben Parlamenten, bevor er 1879 Präsident des Reichsgerichts wurde und bis 1890 blieb.
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