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Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen für die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Dieses Übereinkommen wurde von 192 Staaten ratifiziert und ist damit das am häufigsten ratifizierte Menschenrechtsabkommen. Die Konvention hat den Rang einer Menschenrechtserklärung für Kinder und ist damit ein Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte.
In Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention 1992 in Kraft getreten. Allerdings hatte die Bundesregierung seinerzeit fünf Vorbehalte, die zwischenzeitlich zurückgenommen worden sind. Am umstrittensten war der sog. ausländerrechtliche Vorbehalt. Für dessen Rücknahme hatte sich die Kinderkommission immer wieder eingesetzt. Allerdings: 16- und 17-jährige Flüchtlingskinder, die ohne Erwachsene nach Deutschland einreisen, werden bis heute wie Erwachsene behandelt.
So bedeutet diese Rücknahmeerklärung noch nicht, dass damit die UN-Kinderrechtskonvention für alle Kinder in Deutschland ausnahmslos umgesetzt ist. Die Vorsitzende der Kinderkommission, Marlene Rupprecht, erklärt: „Es bleibt zu überprüfen, ob und ggf. welche gesetzlichen Konsequenzen auf Bundes- und Länderebene aus der Rücknahme zu ziehen sind, damit die Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention auch tatsächlich für die 16- und 17-jährigen Flüchtlingskinder zu ihrer vollen Geltung kommen.“
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