Navigationspfad: Startseite > Presse > Pressemitteilungen > 2010 > 30.11.2010
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Thomas Strobl, MdB, erklärt:
Gerade in Zeiten verstärkter Terrorwarnungen wundern sich viele Besucher und Besucherinnen des Bundestages über die lauten Klingel- und Hupsignale sowie die blinkenden Signalampeln, die in Sitzungswochen überall im Bundestag immer wieder zu hören und zu sehen sind. Mit ihnen wird nicht etwa Feuer- oder Evakuierungsalarm ausgelöst, sondern sie sollen die Abgeordneten nur auf bevorstehende Abstimmungen im Plenum aufmerksam machen - allerdings sehr eindringlich.
Gegenwärtig werden einfache Abstimmungen mit einem unterbrochenen Klingelzeichen angekündigt. Bei der Zählung der Stimmen, also dem sog. Hammelsprung, ertönt ein Hupton und bei namentlichen Abstimmungen ein unterbrochenes Klingelzeichen in Verbindung mit dem Hupton.
Da diese Signale anhaltend und sehr laut sind, fühlen sich viele Abgeordnete und Mitarbeiter in ihrer Arbeit gestört. Auf Bitten des Bundestagspräsidenten hat sich daher der Geschäftsordnungsausschuss mit dem Thema befasst und unter Leitung seines Vorsitzenden, Thomas Strobl, einstimmig empfohlen, die Signale nur noch eingeschränkt einzusetzen. So sollen sie nur noch auf die besonderen Abstimmungen hinweisen, also auf namentliche Abstimmungen oder auf Hammelsprünge. Auf die häufigen einfachen Abstimmungen soll hingegen nur noch mit optischen Signalen aufmerksam gemacht werden. Damit geht der „Abstimmungs-Alarmismus“ im Bundestag nach Jahrzehnten auf ein Minimalmaß zurück.
Thomas Strobl sagt: „In Zeiten von SMS und Parlamentsfernsehen besteht nicht mehr die Notwendigkeit wie früher, jede Abstimmung so lautstark anzukündigen als ginge die Titanic unter. Wir haben die Klingel- und Hupzeichen jetzt auf das Notwendige und Sinnvolle begrenzt.“
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