Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 14. Petitionen > 14.3 Jahresberichte des Petitionsausschusses
Stand: 31.3.2010
Der Petitionsausschuss legt außer den monatlichen Sammelübersichten seit 1979 jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit vor (vgl. GOBT § 112 Abs. 1). Dieser Bericht soll umfassend über Entwicklungen, Trends und Schwerpunkte des Verwaltungshandelns aus der Sicht des Petitionsausschusses unterrichten.
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 17.4.