Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv > Finanzmarktregulierung EMIR
Ein weiterer Bereich des Finanzmarktes steht am Donnerstag, 13. Dezember 2012, auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. In seiner um 15.15 Uhr beginnenden einstündigen Debatte wird das Parlament über weitere Regulierungen im Bereich des Derivatehandels abschließend beraten. zur Abstimmung steht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (17/11289, 17/11690).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Mit diesem nach dem englischen Begriff "European Market Infrastructure Regulation" auch als EMIR-Ausführungsgesetz bezeichneten Vorhaben werden die für die Umsetzung der EU-Vorgaben zuständigen Behörden, darunter die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), benannt. Außerdem werden Bußgeldtatbestände im Kreditwesengesetz erweitert.
Nach Angaben der Bundesregierung sieht die EU-Verordnung vor, dass bestimmte Derivategeschäfte außerhalb von Börsen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden dürfen, sondern sie müssen über zentrale Clearing-Stellen geleitet und in Transaktionsregistern dokumentiert werden. Derivate sind Termingeschäfte, die sich auf Basiswerte wie Rohstoffe oder Wertpapiere beziehen.
Mit den neuen Vorschriften werde es der Finanzaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und Risikopositionen zu erlangen und in diesen bisher weitgehend unregulierten Bereich einzugreifen, erwartet die Regierung.
Die Finanzkrise habe gezeigt, dass intransparente, frei abgeschlossene Derivategeschäfte zu großem Misstrauen zwischen den Banken geführt und die Funktionsfähigkeit der Märkte beeinträchtigt hätten. (hle/11.12.2012)