Ausstellungsvergütung stößt auf Widerstand

Fotograf

Die von den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen geforderte Einführung einer Ausstellungsvergütung für bildende Künstler und Fotografen stößt bei Vertretern von Museen, Galerien und Kunsthändlern auf Widerstand. Diese sei kontraproduktiv und schade den Künstlern mehr, als dass sie ihnen helfe. Die Vertretungen der Künstler selbst hingegen befürworten eine solche Abgabe, die die oftmals prekäre Einkommenssituation von freischaffenden Künstlern verbessern soll. Der Ausschuss für Kultur und Medien unter Vorsitz von Professor Monika Grütters (CDU/CSU) hatte am Mittwoch, 12. Dezember 2012, Sachverständige und Interessenvertreter zu einem öffentlichen Expertengespräch geladen, um über die von der Linken (17/8379) und den Grünen (17/6346) eingebrachten Anträge für eine Ausstellungsvergütung zu debattieren.

"Weniger Ausstellungen wären die Folge"

Dr. Volker Rodekamp vom Deutschen Museumsbund warnte vor zusätzlichen finanziellen Belastungen für Museen, die eine Ausstellungsvergütung mit sich bringen würde. Vor allem kleine Museen seien davon besonders stark betroffen. Ausstellungen zeitgenössischer Kunst würden keine Gewinne erbringen, seien meist nicht einmal kostendeckend und könnten nur durch externe Geldgeber realisiert werden.

Den Museen entstünden durch den Transport der Exponate, die Versicherung, die Gestaltung der Ausstellung, das Marketing und die Produktion von Ausstellungskatalogen erhebliche Kosten. Eine verpflichtende Ausstellungsvergütung würde in der Folge zu weniger Ausstellungen führen. Dies aber könne nicht im Interesse der Künstler sein, die auf Ausstellungen angewiesen seien, um ihre Arbeit bekannt zu machen.

"Viele Galeristen leben in prekären Verhältnissen"

In diesem Sinne argumentierten auch Birgit Maria Sturm vom Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler und Wolfgang Suttner von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine. Sturm verwies darauf, dass viele Galeristen in Deutschland selbst in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen lebten. Diesen dürften keine zusätzlichen Ausgaben aufgebürdet werden.

Es sei zu befürchten, argumentierte Suttner, dass Galerien sonst nur noch bekannte Künstler ausstellen würden, weil nur dann ein entsprechender Gewinn durch den Verkauf ihrer Werke gewährleistet sei. Doch gerade junge Künstler seien auf Ausstellungen in Galerien angewiesen, um einen höheren Bekanntheitsgrad zu erreichen und um ihre Werke verkaufen zu können.

"Mottenkiste des Regulierungswahns"

Wolfgang Suttner lehnte eine verpflichtende Ausstellungsvergütung kategorisch ab. Ein solches Ansinnen stamme aus der "Mottenkiste des Regulierungswahns", kritisierte er. Die Kunstvereine seien größtenteils ehrenamtlich organisiert. Deshalb könne ihnen auch keine Ausstellungsvergütung abverlangt werden.

Suttner argumentierte ebenso wie Rodekamp und Sturm, dass eine möglichst große Anzahl von Ausstellungen für die Künstler wichtig seien. Dort könnten sie ihre Arbeiten präsentieren und somit ihre Verkaufschancen erhöhen. Künstler lebten nun einmal vom Verkauf ihrer Werke.

"Vergütung im Urheberrecht angelegt"

Auch Prof. Hartmut Neumann von der Hochschule für bildende Künste Braunschweig verwies in seiner schriftlichen Stellungnahme darauf, dass der Verkauf von Werken entscheidend sei für einen Künstler. Jeder, der diesen Beruf ergreife, wisse dies. "In keinem anderen Land gibt es flächendeckend so gute Ausstellungsmöglichkeiten wie in Deutschland." Den Künstlern sei am meisten durch eine Erhöhung der Ankaufetats an den Museen und eine Rücknahme der Erhöhung der Mehrwertsteuer von sieben auf 19 Prozent für den gewerblichen Kunsthandel geholfen.

Für eine Ausstellungsvergütung hingegen setzt sich seit vielen Jahren der Bundesverband Bildendende Künstlerinnen und Künstler ein. Deren Experte Detlef Schweiger verwies darauf, dass eine solche Ausstellungsvergütung bereits im Urheberrecht angelegt sei. Dies regle, dass die Nutzung eines Kunstwerks angemessen zu vergüten sei. Und bei einer Ausstellung in öffentlich zugänglichen Räumen handle es sich zweifelsfrei um eine Nutzung im Sinne des Urheberrechts.

Am schwedischen Vorbild orientiert

Bei anderen Kunstsparten sei dies auch üblich – etwa bei Lesungen, Theatern oder Musikaufführungen. Schweiger verwies auf das Beispiel Sachsen. Dort habe der Sächsische Künstlerbund eine Richtlinie für eine freiwillige Ausstellungsvergütung entwickelt. Dabei habe man sich auch am schwedischen Vorbild orientiert.

Dieses schwedische Vorbild für eine Ausstellungsvergütung stellte Johan Wingestad vom schwedischen nationalen Künstlerverband aus Stockholm vor. Dort müssen zumindest staatliche und staatlich geförderte Ausstellungen eine solche Vergütung an die Künstler zahlen. Die Zahl der Ausstellungen sei deswegen auch nicht zurückgegangen. Allerdings seien gemeinnützige Organisationen von der Zahlung ausgenommen.

"Strukturelle Ungerechtigkeit ausgleichen"

Unterstützt wird eine Ausstellungsvergütung auch von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Eine solche Vergütung könne die "strukturelle Ungerechtigkeit" ausgleichen, der die bildende Kunst ausgesetzt sei, argumentierte Dr. Anke Schierholz von der Verwertungsgesellschaft in ihrer schriftlichen Stellungnahme. B

ei Konzerten, Theater- und Filmvorführungen sei es selbstverständlich, dass der Urheber bezahlt wird. Bei Kunstausstellungen sei dies nicht der Fall. Diese Lücke bei den bildenden Künstlern müsse durch eine Ausstellungsvergütung geschlossen werden. (aw/13.12.2012)

Liste der geladenen Sachverständigen