Rasterfahndung

Inneres/Antwort - 10.12.2012

Berlin: (hib/STO) Im Bundeskriminalamt ist der Bundesregierung zufolge in den vergangenen fünf Jahren eine Rasterfahndung durchgeführt worden. Dabei sei durch die zuständige Staatsanwaltschaft eine Rasterfahndung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes beantragt worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11582) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11130). Danach erließ das zuständige Gericht den durch die Staatsanwaltschaft beantragten Beschluss.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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