Ausbildung zum Notfallsanitäter soll neu geregelt werden

Gesundheit/Gesetzentwurf - 10.12.2012

Berlin: (hib/TVW) Notfallsanitäter sollen eine neue Ausbildung erhalten, die sich wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Beruf des Rettungsassistenten unterscheidet. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/11689) vor, der die wesentlichen Qualifikationsvoraussetzungen für das Führen der Berufsbezeichnung des Notfallsanitäters definiert. Unter anderem werde die Ausbildungsdauer von bisher zwei auf drei Jahre verlängert. „Das neu formulierte Ausbildungsziel verdeutlicht die moderne Aufgabenstellung des Berufs und entspricht dem breiten Tätigkeitsspektrum der Berufsangehörigen“, führt die Bundesregierung weiter aus. Ferner werde die Berufsbezeichnung geändert. Durch den Bezug zu dem gängigen Begriff der Notfallmedizin kennzeichne die neue Bezeichnung des „Notfallsanitäters“ dessen weiterentwickelte Kompetenzen.

Wie die Bundesregierung in der Begründung zu dem Gesetzentwurf ausführt, ist der Rettungsdienst ein wesentlicher Bestandteil der staatlichen Gesundheitsvorsorge. Die Bürger Deutschlands hätten einen gesetzlichen Anspruch auf eine qualifizierte und bedarfsgerechte notfallmedizinische Hilfe auf dem aktuellen Stand von Wissen und Technik. „Im Rettungswesen arbeiten ärztliches und nichtärztliches Personal eng zusammen“, schreibt die Bundesregierung. Wesentliche Voraussetzung für ein optimales Zusammenspiel sei daher die hohe Qualität der Ausbildung. Das derzeit geltende Rettungsassistentengesetz aus dem Jahr 1989 werde den Anforderungen an einen modernen Rettungsdienst nicht mehr gerecht. Aus Sicht der Bundesregierung lässt die mit der demographischen Entwicklung einhergehende Wandlung des Morbiditätsspektrums eine weitere Zunahme der Einsatzzahlen und eine Veränderung der Krankheitsbilder der Hilfesuchenden erwarten. In Zukunft würden die Notfallsanitäter mit komplexeren Notfallsituationen konfrontiert.

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