Erstattung von Wildschäden nach Befriedung von Jagdrevieren

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage - 17.12.2012

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Die Linke möchte in einer Kleinen Anfrage (17/11795) von der Bundesregierung wissen, wer im Falle einer Befriedung von Jagdrevieren aus ethischen Gründen für Wildschäden in der Nähe des Bereichs haften soll. Die Linksfraktion bezieht sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 zur „Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften“. Der EGMR hatte festgestellt, dass die Zwangsmitgliedschaft für Grundeigentümer von land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung ist.

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