Bundesregierung legt Verordnung zur Änderung beim Deponierecht vor

Umwelt/Verordnung - 14.12.2012

Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung hat die zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung (17/11475) in den Bundestag eingebracht. Damit soll das deutsche Deponierecht an die EU-Quecksilberverordnung angepasst werden Sie sieht vor, dass in Zukunft auch metallische Quecksilberabfälle langfristig gelagert werden können. Außerdem regelt die Verordnung die Langzeitlagerung von Aschen aus der Klärschlamm-Monoverbrennung.

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