Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz

Recht/Unterrichtung - 13.12.2012

Berlin: (hib/VER) Die Bundesregierung teilt dem Bundestag in einer Unterrichtung (17/11353) mit, dass sie das Anliegen des Bundesrates hinsichtlich des „Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG“ (17/11292) prüfen werde. Die Länderkammer hatte in ihrer Stellungnahme gebeten, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu klären, ob für Gesellschaften, die nicht mehr aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen, „weitergehende Erleichterungen geschaffen werden können“. Der MicroBil-Gesetzentwurf der Bundesregierung diene der Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht und beinhalte Neuerungen zum „Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben“, heißt es in der Vorlage.

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