Kriterien für Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Schiffen verschärft

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie - 12.12.2012

Berlin: (hib/HLE) Auf deutschen Handelsschiffen sollen in Zukunft bewaffnete Sicherheitskräfte eingesetzt werden dürfen, wenn die Sicherheitsunternehmen eine Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle haben. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsfirmen auf Seeschiffen (17/10960) zu. Damit will die Bundesregierung einen Beitrag zur Bekämpfung der Piraterie leisten. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP. Die Linksfraktion stimmte dagegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Die in den vergangenen Jahren weltweit stark gestiegene Piraterie stelle eine massive Bedrohung für Leib und Leben der Seeleute dar und verursache erhebliche wirtschaftliche Schäden, heißt es in dem Entwurf. Zu den Maßnahmen gegen Piraterie gehöre auch die Beauftragung von Sicherheitsunternehmen. „Bislang wurde noch kein Schiff, das bewaffnete Sicherheitskräfte an Bord hatte, entführt“, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Daher würden immer mehr Reeder in Hochrisikogebieten Schutzteams von Bewachungsunternehmen einsetzen, die ihren Sitz meist im Ausland hätten. Nach Angaben der Bundesregierung ist Deutschland weltweit die zweitgrößte Handelsnation und besitzt die drittgrößte Handelsflotte.

Für die Zulassung müssen Bewachungsunternehmen einige Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie sicherstellen, „dass im Rahmen der Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen nur Personen eingesetzt werden, die über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, die persönlich geeignet und zuverlässig sind“. Außerdem müssen sie über maritime und technische Kenntnisse verfügen, Gefahrensituationen erkennen und einschätzen können, Deeskalationstechniken beherrschen sowie Kenntnisse im Bereich Brandbekämpfung haben. Es werden allerdings keine Unterrichts- und Sachkundenachweise des eingesetzten Personals verlangt. „Vielmehr muss der Antragsteller darlegen, dass das von ihm eingesetzte Bewachungspersonal über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt und persönlich geeignet und zuverlässig ist“, schreibt die Regierung.

Mit einem Änderungsantrag setzten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP strengere Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Betreiber von Bewachungsfirmen durch. So liegt die erforderliche Zuverlässigkeit nicht vor, wenn der Betreiber Mitglied in einem verbotenen Verein oder einer verbotenen Partei war. „Gerade in dieser Position muss die Zuverlässigkeit gewährleistet sein, was insbesondere auch Rechtstreue und das Fehlen extremistischer Aktivitäten voraussetzt“, heißt es in der Begründung des Änderungsantrages. Ziel sei es, Gefahren durch Gewerbetreibende abzuwehren, „die Zugang zu sabotageempfindlichen Bereichen haben oder haben könnten“.

Ein Antrag der SPD-Fraktion (17/9403) zum Einsatz privater Sicherheitsdienste im Kampf gegen die Piraterie verlangt hatte, wurde von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Die Fraktion hatte unter anderem verlangt, die Zertifizierung privater Sicherheitsdienste auf Basis der von der Internationalen See-Organisation IMO (International Maritime Organization) vorgegebenen Leitlinien vorzunehmen. Die Unternehmen müssten auch für einen Sachkundenachweis sorgen und sicherstellen, dass die eingesetzten Sicherheitskräfte bei Anti-Piraterie-Einsätzen die menschenrechtlichen Standards und das humanitäre Völkerrecht beachten würden. Der Erwerb und Einsatz von Kriegswaffen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz sollte für private Sicherheitskräfte auch künftig verboten bleiben.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter