Gemeinsamer Gesetzentwurf aller Fraktion zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Inneres/Gesetzentwurf - 12.12.2012

Berlin: (hib/STO) Die fünf Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (17/11820) vorgelegt, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach können Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, derzeit nicht an Bundestagswahlen teilnehmen, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 4. Juli 2012 (2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11) die bisherige Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher im Bundeswahlgesetz für nichtig erklärt hat. Der Vorlage zufolge sollen Auslandsdeutsche bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen künftig wieder wahlberechtigt sein, sofern sie entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind“.

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