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Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage - 12.12.2012
Berlin: (hib/VER) Über die Umsetzung der Rechtsansprüche von Hartz-IV-Empfängern will sich die Linksfraktion informieren. In einer Kleinen Anfrage (17/11770) erkundigt sie sich unter anderem nach der Höhe der im bundesweiten Durchschnitt als angemessen anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung verschiedener Bedarfsgemeinschaftstypen 2011. Bei der Vorlage handelt es sich um die zweite Kleine Anfrage der Fraktion zu diesem Thema. Da die Antwort der Bundesregierung (17/11484) auf eine vorangegangene Kleine Anfrage (17/11135) „nicht befriedigend“ gewesen sei, lege die Linksfraktion einzelne „nicht oder unzureichend beantwortete Fragen“ erneut vor, schreibt sie zur Begründung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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