Rechtsansprüche von Hartz-IV-Empfängern

Arbeit und Soziales/Antwort - 12.12.2012

Berlin: (hib/VER) Für die Zahlung des Arbeitslosengelds II (Hartz-IV) sind im Bundeshaushalt 2013 insgesamt 18,76 Milliarden Euro vorgesehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11484) auf die Kleine Anfrage (17/11135) der Fraktion Die Linke zur Umsetzung der Rechtsansprüche von Hartz-IV-Empfängern. In der Gesamtsumme seien sowohl Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, soweit sie vom Bund erbracht werden, als auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung enthalten. Um auch „in akuten Notfällen das menschenwürdige Existenzminimum zu sichern“, bestehe zudem die Möglichkeit, „Vorschüsse zu zahlen oder vorläufige Entscheidungen zu treffen“, schreibt die Regierung weiter.

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