Bilanzrecht für Kleinstkapitalgesellschaften

Recht/Gesetzentwurf - 12.12.2012

Berlin: (hib/VER) Die Bundesregierung will das Bilanzrecht für Kleinstkapitalgesellschaften vereinfachen. Deshalb hat sie den Entwurf des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (17/11292) in den Bundestag eingebracht. Dieser beinhalte Neuerungen zum „Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben“, schreibt die Regierung in der Vorlage. Den betroffenen Unternehmen soll erlaubt werden, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses auf einen Anhang zu verzichten, „wenn sie wenige Informationen unter die Bilanz setzen“. Zudem entfalle die Pflicht, den Jahresabschluss zu veröffentlichen, „wenn das Unternehmen die Bilanz bei der zuständigen Stelle einreicht und auf diese Weise Dritten über das zentrale Register auf Antrag eine Kopie zur Verfügung gestellt wird“, heißt es weiter.

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