Linksfraktion legt Gesetzentwurf für Wahlrechtsänderung vor

Inneres/Gesetzentwurf - 12.12.2012

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (17/11821) eingebracht, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. „Entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Urteil vom 25. Juli 2012 zum negativen Stimmgewicht und dem Umgang mit Überhangmandaten“ soll danach künftig die Anrechnung von Direktmandaten auf das Zweitstimmenergebnis einer Partei auf der Bundesebene erfolgen. „Soweit dennoch – im Ausnahmefall – Überhangmandate entstehen, erfolgt ein Ausgleich, der sich nach den auf der Bundesebene erzielten Zweitstimmenanteilen der Parteien richtet“, heißt es in der Vorlage weiter. Dieses Modell führe „in der Regel zu keiner Vergrößerung des Bundestags“.

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