Vier-Fraktionen-Entwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vorgelegt

Inneres/Gesetzentwurf - 12.12.2012

Berlin: (hib/STO) Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Reform des Bundeswahlgesetzes (17/11819) vorgelegt, der am Freitag zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wird am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl festgehalten, „bei dem die Personenwahl von Wahlkreisbewerbern nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert ist und durch Anrechnung der gewonnenen Direktmandate auf die Listenmandate der Grundcharakter der Verhältniswahl gewahrt wird“.

Zur Vermeidung des Phänomens des so genannten negativen Stimmgewichts soll die mit der Wahlrechtsreform von November 2011 eingeführte länderweise Verteilung der Sitze auf die Landeslisten der Parteien in modifizierter Form als erste Stufe der Sitzverteilung beibehalten werden. „Zur Vermeidung von Überhangmandaten“ wird der Vorlage zufolge „in einer zweiten Stufe der Sitzverteilung die Gesamtzahl der Sitze so weit erhöht, bis bei anschließender bundesweiter Oberverteilung an die Parteien und Unterverteilung auf die Landeslisten alle Wahlkreismandate auf Zweitstimmenmandate der Partei angerechnet werden können“.

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