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Verwaltungsvollzugsbeamter
Wahlkreis 068 Börde - Jerichower Land
Direkt gewählt in Sachsen-Anhalt
Geboren am 28. Oktober 1956 in Magdeburg; verheiratet; zwei Töchter; vier Enkelkinder.
Facharbeiterausbildung zum KFZ-Mechaniker; ab 1990 Geschäftsführer in der Gastronomie; ab 1990 Bürgermeister in Ebendorf (mittlerer Verwaltungsdienst); 2001 – 2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Landtag; 2003 Verwaltungsvollzugsbeamter; 2004 ehrenamtlicher Ortsbürgermeister Ebendorf.
Seit 1992 Mitglied der CDU; seit 2004 Ortsverbandsvorsitzender der Ortsverbände Barleben/Ebendorf /Meitzendorf; seit 2004 Gemeinderat Barleben (Hauptausschuss); Vertreter im Wolmirstedter Wasser- und Abwasserverband; 1999 Mitglied im Kreistag OK; 2007 Mitglied im Kreistag BÖ; Vorsitz des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses; Mitglied in der Abfallentsorgungsgesellschaft; Mitglied im Eigenbetrieb Straßenbau; Stellv. Verbandsvorsitzender im Technologiepark Ostfalen.
Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Ebendorf; Mitglied des Kultur- und Geschichtsvereins; Vorstandsmitglied des Verschönerungsvereins Ebendorf; Mitglied der Sportgemeinschaft Eintracht Ebendorf; Vorstandsmitglied OK-Barleben Wolmirstedt; Ehrenmitglied Schützenverein Ebendorf; Ehrenmitglied Hundesportverein Ebendorf.
Manfred Behrens, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Verwaltungsvollzugsbeamter,
Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde, Irxleben
Einheitsgemeinde Barleben, Barleben,
Mitglied des Gemeinderates und Ortsbürgermeister / OT Ebendorf
Landkreis Börde, Haldensleben,
Mitglied des Kreistages
Technologiepark Ostfalen, Barleben,
Stellv. Vorsitzender
Dorfverschönerungsverein, Barleben/OT Ebendorf,
Mitglied des Vorstandes
Feuerwehrförderverein Ebendorf e.V., Barleben/OT Ebendorf,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".